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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Vista3 sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in Folge kurz "Veranstalter" genannt) erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonst im Einzelfall einzuhaltenden Vorschriften und übernimmt durch die schriftliche Auftragserteilung die Haftung für deren Einhaltung. Der Auftrag ist schriftlich, firmenmäßig gezeichnet zu erteilen, er ist für den Besteller sofort, für uns nach Auftragsbestätigung bindend.

1. GARANTIE DER TEILNEHMENDEN PERSONEN

Vista 3 benötigt bei allen Veranstaltungen die genaue Angabe der Zahl der teilnehmenden Personen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, für die Vista3 alle Vorbereitungen trifft. Die Mindestzahl wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollte die Zahl der Teilnehmer größer sein als vereinbart, wird Vista 3 versuchen, nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten, alle Teilnehmer zu bewirten und unterzubringen. Die über die vereinbarte Zahl hinausgehenden, Speisen und Getränke usw. werden zusätzlich verrechnet.

2. STORNIERUNG VON VERANSTALTUNGEN

a) Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich durch den Veranstalter an Vista3 gerichtet werden. Mündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert. b) Für Stornierungen einer mehrtätigen Veranstaltung (Raummiete, Grundtechnik und Gastronomie zu einem Pauschalpreis) wird vereinbart:
Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin wird keine Gebühr verrechnet. Erfolgt ein Storno bis zu 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin werden 50 % der gesamten gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt, bei einem Storno bis zu 3 Tagen vorher 75 % und innerhalb von 3 Tagen 100 % der gesamten gebuchten Leistungen.

3. SERVICE

Wir stellen für die Betreuung jene Anzahl von Mitarbeitern bereit, die einem ortsüblichen und angemessenen Qualitätsstandard entspricht. Sollte zur Erfüllung Ihrer individuellen Wünsche zusätzliches Personal nötig sein, wird dieses nach Aufwand verrechnet.

4. TECHNIKERARBEITEN

Das Stellen der Tische, Stühle und seminartechnischer Einrichtung ist in der Saalmiete (Pauschalen) enthalten. Die Preise für zusätzliche Arbeiten, wie Aufbau von Podien, Laufsteg, Licht/Tonanlagen oder ähnliches entnehmen Sie unserer Präsentationsmappe. Sind für die Veranstaltung komplizierte technische Arbeiten oder Geräte, welche nicht in unserer Raumausstattung enthalten sind erforderlich, so wird Vista3 Fremdfirmen mit der Durchführung beauftragen und den Veranstalter mit den dafür entstehenden Kosten belasten.

5. PREISE

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 10% bzw. 20%. Alle angeführten Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten alle anderen gesetzlichen Abgaben, nicht jedoch die Vergnügungssteuer.

6. ANGEBOT

Die von uns erstellten Angebote bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum von Vista3.

7. WERTSACHEN

Für Wertsachen (auch Bargeld), welche von den Teilnehmern der Veranstalter eingebracht werden oder sich in deren PKW´s befinden, kann von Vista3 keine Haftung übernommen werden.

8. GETRÄNKE

Falls keine andere Vereinbarung, wie z.B. Pauschale getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.

9. MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE

Ohne schriftliche Vereinbarung dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in Vista3 mitgebracht werden. Vista 3 wird für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.

10. MUSIK, KÜNSTLERISCHE DARBIETUNGEN

Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung künstlerische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, rechtzeitig für die Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer, sowie Meldung beim zuständigen Veranstaltungsreferenten (örtliches Kommissariat) zu sorgen. Mit seinem Auftrag befreit der Veranstalter Vista3 von jeder Verantwortung dafür.

11. DEKORATION

Der Veranstalter ist verpflichtet, für beabsichtigte Installationen von Dekorations- oder sonstigen Gegenständen die Genehmigung von Vista3 einzuholen. Die Anbringung muß durch fachmännisches Personal und in Absprache mit Vista3 erfolgen. Es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Von Vista3 beigestellte Dekorationsgegenstände bleiben auch nach der Veranstaltung in unserem Eigentum. Sämtliche durch Herstellung, Auf- und Abbau entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

12. HAFTUNG

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann die Vista3 den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Vista3 haftet für Verlust oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen nur bei Verschulden und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen oder Vista3 fremden Personen.

13.KÜNDIGUNG

Vista3 ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet b) der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet erscheinen, und c) im Falle der höheren Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

14. RECHNUNGSLEGUNG

Bei der Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine, sind uns alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden bankmäßige Zinsen, mindestens jedoch 7% p.a. verrechnet.

15. VEREINBARUNGEN

Abweichungen von vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.

16. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.